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Rechtsschutzversicherung Lahr
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Die Rechtsschutzversicherung in Lahr: Damit Du zu Deinem Recht kommst
Wer schon einmal in der Situation war, sein gutes Recht vor Gericht erstreiten zu müssen, kennt auch die Überlegungen, die man vorher anstellt. Welche Kosten fallen für den Prozess an? Wie sind die Chancen, das Verfahren zu gewinnen? Wer trägt die Kosten? Wann ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten und wann ist es besser, von einer juristischen Auseinandersetzung abzusehen? Diese Fragen kann ein Laie vorab nur schwer beantworten. Ein kompetenter Anwalt weiß hingegen, was zu tun ist, doch schon die erste Beratung kostet Geld. Eine Rechtsschutzversicherung in Lahr kann in solchen Fällen eine sinnvolle Absicherung sein. Doch wie funktioniert sie, und was musst Du über diese Versicherung wissen?
Wofür braucht man eine Rechtsschutzversicherung in Lahr?
Eine Rechtsschutzversicherung in Lahr deckt die Kosten ab, die für juristische Auseinandersetzungen im privaten Bereich auftreten. Darunter fallen zum Beispiel Bußgeldverfahren, Streitigkeiten mit Sozialgerichten, Forderungen auf Schadenersatz oder auch Strafrechtsangelegenheiten. Die Rechtsschutzversicherung in Lahr kommt durch alle Instanzen hindurch für die Gerichts-, Gutachter-, Zeugen-, Anwalts- und Sachverständigenkosten auf. Abgedeckt sind nicht nur Deine eigenen Kosten, sondern auch die der gegnerischen Partei, wenn Du vor Gericht verlierst.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgehalten, dass rechtliche Interessen wahrgenommen werden sollen, wenn die Aussicht darauf besteht, vor Gericht erfolgreich zu sein und wenn der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg steht.
Die Rechtsschutzversicherung in Lahr gibt Dir also die Möglichkeit, Dich bei Bedarf gerichtlich zu wehren, wenn ein Streit sich nicht anders beilegen lässt.
Natürlich nimmt Dir die Versicherung nicht die Sorgen und Ängste, die mit einem Prozess verbunden sind. Sie erspart Dir viel Geld, denn gerade wenn ein Fall durch mehrere Instanzen hindurch gehen muss, steigen die Kosten schnell an. Geht es um eine Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber, trägst Du die Kosten in der ersten Instanz selbst, selbst wenn Du vor Gericht gewinnst. Schon deshalb ist es sehr sinnvoll, den Baustein „Berufsrechtsschutz“ in Deinen Versicherungsschutz zu integrieren.
Welche Bereiche sind abgedeckt?
Im Prinzip kannst Du Dir Deine Rechtsschutzversicherung in Lahr so zusammenstellen, wie Du sie benötigst. Folgende Bausteine stehen dir dafür zur Verfügung.
Ausschlaggebend für die Wahl Deiner Bausteine ist immer Deine individuelle Situation. Zu unterscheiden sind zum Beispiel Single- und Familientarife. Bei einem Familientarif sind außer Dir als Versicherungsnehmer noch der Ehepartner und Kinder mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind. Diese Mitversicherung der Kinder gilt, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht und maximal bis zum 25. Lebensjahr oder bis zum Ende der ersten Ausbildung der Kinder.
Auch Selbständige benötigen einen Rechtsschutz, er muss ebenfalls auf die individuelle Situation zugeschnitten sein. Der Rechtsschutz für Arbeitnehmer gilt in diesem Fall zum Beispiel nicht, Selbständige können sich aber mit einem eigenen Versicherungsbaustein speziell für ihren Bedarf absichern.
Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung in Lahr?
Eine Rechtsschutzversicherung leistet u.a. für:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Zeugen
- Sachverständige und Gutachter
Einige Versicherer bieten als zusätzlichen Service folgende an:
- kostenlose Erstberatung
- kostenlose Hotline von Anwälten
- freie Anwaltswahl
- Mediation (außergerichtliches Verfahren)
Welche Personen sind versichert?
In erster Linie bist Du als Versicherungsnehmer versichert. Wenn Du verheiratet bist, wählst Du einen Familientarif. Darin sind auch Dein Ehepartner und Deine Kinder versichert, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Pflege- und Adoptivkinder sind in diesen Tarifen versichert. Sofern Du mit Deinem Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt lebst, kannst Du ihn ebenfalls mitversichern. Dazu genügt in der Regel eine Nachricht an Deinen Versicherer, er muss dieser Mitversicherung zustimmen. Sollte Dein Partner selbständig sein, greift der Arbeitnehmerrechtsschutz in der Regel nicht für ihn. In diesem Fall solltest Du Deinen Versicherer nach den genauen Regeln fragen. Kein Versicherungsschutz gilt für Enkelkinder.
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Tino Weissenrieder
Geschäftsführer W&K Wirtschaftsberatung
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