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Das Baukindergeld – Zeitlich begrenzte Förderung für Familien mit Kindern
Gerade für junge Familien mit Kindern oder für Alleinstehende mit Kind ist es aus finanziellen Gründen häufig nahezu unmöglich, den Traum der eigenen vier Wände zu erfüllen. Das Baukindergeld wurde im Jahr 2018 ins Leben gerufen, um diese Personengruppen finanziell zu unterstützen. Besonders bei einem kleinen oder mittleren Einkommen ist das Baukindergeld als Zuschuss beim Kauf oder Bau einer Immobilie interessant. Doch wie funktioniert diese zeitlich begrenzte staatliche Förderung genau?
Was versteht man unter dem Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Leistung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es muss nicht zurückgezahlt werden und darf deshalb als ein staatliches Geschenk verstanden werden, das Dir den Kauf einer eigenen Immobilie erleichtert.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Höhe des Baukindergeldes hängt von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt ab. Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Dir über einen Zeitraum von zehn Jahren einen Betrag von 1.200 Euro im Jahr. Pro Kind bekommst Du also 12.000 Euro.
Im Bundesland Bayern beträgt das Baukindergeld 1.500 Euro und damit 300 Euro mehr als in allen anderen Bundesländern. Einen rechtlichen Anspruch auf das Baukindergeld hast Du allerdings nicht. Gezahlt wird nur, solange bei der KfW entsprechende finanzielle Mittel vorhanden sind.
Wer darf Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld steht Familien oder Alleinstehenden zu, die im Zeitraum der Förderung zum ersten Mal eine Immobilie kaufen oder bauen. In Deinem Haushalt muss außerdem mindestens ein minderjähriges Kind leben. Der genehmigte Förderzeitraum ist derzeit der 01. Januar 2018 bis zum 31. März 2021. Damit der Zuschuss bestehen bleibt, sollte die Baugenehmigung für Deine Immobilie bis zum 31. Dezember 2020 vorliegen. Alternativ sollte der Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt unterschrieben sein. Mit dem Einreichen des Antrags bei der KfW hast Du Zeit bis zum 31. Dezember 2023. So lange solltest Du Dir allerdings nicht Zeit lassen, denn der staatliche Zuschuss ist bares Geld, das Du sonst durch eine Finanzierung oder durch Deine Rücklagen aufbringen müsstest.
Welche Immobilien werden gefördert?
Das Baukindergeld ist unabhängig von der Art Deiner Immobilie. Du bekommst es also, wenn Du eine mittelgroße Wohnung mit drei Zimmern in einem Mehrfamilienhaus kaufst, aber auch wenn es sich um eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie mit einem großen Grundstück handelt oder wenn Du ein klassisches Reihenhaus für eine Familie kaufst.
Was ist beim Baukindergeld zu beachten?
Damit Dein Antrag auf Baukindergeld genehmigt wird, sind noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Wichtig ist, dass es sich um Deine erste Immobilie handelt. Wenn Du also schon ein Haus geerbt hast oder durch eine Schenkung bekommen hast, besteht der Anspruch nicht. Auch wenn Du schon früher vor der Gründung Deiner Familie eine Wohnung gekauft hast, erlischt der Anspruch. Sofern Dein Partner eine Immobilie geerbt hat oder durch eine Schenkung erhalten hat, besteht ebenfalls kein Anspruch, sofern er ein Nießbrauchrecht für diese Immobilie hat. Auch wenn der Kaufpreis der Immobilie niedriger ist als der gesamte Zuschuss Deines Baukindergeldes, lehnt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Deinen Antrag ab.
Dein Einkommen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Dein zu versteuerndes Einkommen darf pro Jahr nicht mehr als 75.000 Euro betragen. Dazu kommt ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind. Bei einer Familie mit einem Kind beträgt das maximal zu versteuernde Einkommen also 90.000 Euro jährlich. Das zu versteuernde Einkommen kann von Deinem Bruttoeinkommen abweichen, wenn Du Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hast. Wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist, siehst Du in Deinem letzten Steuerbescheid. Bei der Berechnung des Einkommens in Deinem Haushalt setzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Dein durchschnittliches Einkommen aus den beiden letzten Jahren an, bevor Du den Antrag stellst.
Wie beantragst Du Baukindergeld?
Den Antrag auf Baukindergeld stellst Du im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Er wird also online eingereicht. Beantragt wird das Baukindergeld nach dem Einzug in Deine Immobilie. Dabei ist eine Frist von höchstens sechs Monaten nach dem Meldedatum auf der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Dein Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegangen sein. In den Antrag gibst Du Deine persönlichen Daten mit der Anzahl Deiner Kinder ein. Du bekommst dann eine Eingangsbestätigung und wirst aufgefordert, Dich über das PostIdent- oder das VideoIdent-Verfahren auszuweisen. Außerdem musst Du die nötigen Nachweise online hochladen. Dazu gehören die Einkommensbescheide, die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug. Dein Eintrag ist erst vollständig, wenn alle Unterlagen vorliegen und wird auch erst dann bearbeitet. Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung des Baukindergeldes und prüfen für Dich, ob Du die entsprechenden Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllst. Unterschätzen solltest Du die Bedeutung des Baukindergeldes nicht, denn es handelt sich hier um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird und der sich über den Zeitraum von zehn Jahren auf 12.000 Euro pro Kind kumuliert. Diese Summe müsstest Du ohne Baukindergeld aus eigenen Rücklagen aufbringen oder finanzieren.